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Neue UN-Resolution 2106: Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Konflikten

Frauen in Diskussion über Frieden und Sicherheit
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Women discussing peace and security

Sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten muss konsequenter bekämpft und geahndet werden.

Einstimmig  gaben die 15 Mitglieder des UN-Sicherheitsrat  mit der neuen Resolution 2106 am 24. Juni 2013 ein klares Signal an alle nationalen Regierungen, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Konflikten oberste Priorität haben muss.  Denn noch immer bleiben geschlechterbasierte Gewalttaten ungestraft. Zahllose Frauen und Mädchen, aber auch Männer und Jungen sind brutalster sexualisierter Gewalt in bewaffneten Auseinandersetzung ausgesetzt, oft als Mittel der Kriegsführung, um Gegner zu demoralisieren und zu demütigen und ihre Gemeinschaften zu destabiliseren. Dies ist spätestens seit dem Bosnienkrieg bekannt. „Junge Mädchen werden vergewaltigt, bevor sie geschlechtsreif sind.  Jungen werden gezwungen, ihre Mütter und Schwestern zu verletzen (…) Frauen werden mit Flaschen, Ästen und Messern missbraucht, um so großen Schaden wie möglich anzurichten“, so US-Schauspielerin und UNHCR-Sonderbotschafterin Angelina Jolie bei der UNSC-Sitzung. Die Folge sind schwere und anhaltende Traumatisierungen der Überlebenden mit Auswirkungen auf das Alltagsleben der gesamten Gesellschaft.

Angesichts dieser Erkenntnisse hatte der UN- Sicherheitsrat sexualisierte Gewalttaten in Konflikten bereits in früheren Resolutionen  zu Frauen, Frieden, Sicherheit, nämlich 1820, 1888  und 1960 (2008-2010), als Menschenrechts- und Kriegsverbrechen und als Gefahr für den internationalen Frieden und die Sicherheit anerkannt, die  rechtlich verfolgt und sanktioniert werden müssen.  Bisher wurden diese Resolutionen  jedochnicht oder kaum umgesetzt.

Ziel der neuen Resolution ist es, endlich eine konsequentere Untersuchung der Verbrechen und die ernsthafte Verfolgung und Sanktionierung der Täter durchzusetzen, um langfristig geschlechterbasierte Gewalt zu verhindern. Die Verabschiedung dieser neuen Resolution macht die Dringlichkeit deutlich, die der UNSC der Problematik beimisst.  Sie wurde  lange Zeit von der internationalen Gemeinschaft  als zweitrangig und Kriegen zugehörig abgetan und verharmlost.

Im Wesentlichen fordert der UNSC von Konfliktparteien neben der Verhinderung jeglicher sexualisierter Gewalttaten die strengere und konsequentere Ermittlung und Verfolgung der Täter – auch als Mittel der Prävention und Abschreckung. Generell soll es hierfür keine Amnestien geben. Erneut stärkt der UNSC die Rolle und Bedeutung von Frauen(organisationen) und der Zivilgesellschaft, indem er ihr spezifischen Kompetenzen anerkennt und die Mitgliedsstaaten zur Kooperation, Konsultation und Unterstützung auffordert. Auch andere Instrumente und Maßnahmen früherer Resolutionen werden damit gestärkt. Für UN-Friedenssicherungsmissionen erklärt er eine Null-Toleranz-Politik, von  Truppensteller-Staaten erwartet er die Schulung der Einsatzkräfte über sexualisierte Gewalt, sowie den verstärkten Einsatz von Frauen.  Der Generalsekretär soll den weiteren  Einsatz  von Frauenschutzberater_innen und deren angemessene Qualifikation sicherstellen.